Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Beherbergungsaufnahmevertrag
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, sowie weitere gegenüber Kunden und Gästen erbrachten Leistungen und Lieferungen durch das "Pirate Hostel" (kurz Hostel genannt) vertreten durch den Inhaber Gerhard Stadelmann.
(2) Abweichende Bestimmungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vom Hostel anerkannt.
(3) Unter-, bzw. Weitervermietung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Hostel gestattet. Eine Nutzung zu anderen Zwecken als zur Beherbergung von Gästen ist nicht gestattet.
§2 Vertragsabschluß
(1) Der Beherbergungsaufnahmevertrag (kurz Vertrag genannt) kommt durch die Bestätigung einer Buchungsanfrage durch das Pirate Hostel zustande.
(2) Vertragspartner sind das Hostel, vertreten durch den Inhaber und der Kunde. Für den Fall, daß ein Dritter die Buchung vornimmt haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsaufnahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Desweiteren ist der Buchende verpflichtet buchungsrelevante Informationen, insbesondere AGB und Hausordnung an den Kunden weiterzuleiten.
§3 Preise, Leistungen, Zahlung
(1) Das Hostel ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und sämtliche vereinbarten zusätzlichen Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet für die Überlassung der Übernachtungsmöglichkeit, sowie sämtlicher, weiterer vereinbarter Leistungen die vereinbarten Preise des Hostels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte. Bei Ankunft muss die gesamte Summe im vorraus bezahlt werden, es sei denn andere Regulierungen werden zuvor schriftlich vereinbart. Die Preise beinhalten die gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Preise können vom Hostel geändert werden, wenn der Kunde Änderungen der Leistungen, insbesonder Änderungen in Anzahl, Größe oder Aufenthaltsdauer wünscht und dies vom Hostel genehmigt wird.
(4) Das Hostel ist berechtigt gesetzlich geltende Mahngebühren (derzeit 5 Euro) und Verzugszinsen (derzeit 5% über dem Basiszinssatz) in Rechnung zu stellen. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
(5) Das Hostel ist berechtigt Vorrauszahlungen zu nehmen, welche bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen, der AGB oder der Hausordnung nicht zurückerstattet werden. Die Höhe der Vorrauszahlung kann schriftlich festgelegt werden.
(6) Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden, insbesondere bei Rücklastschriften berechnen wir 10 Euro.
(7) Der Kunde kann nur mit einer Unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung des Hostels aufrechnen.
§4 Rücktritt des Kunden, Stornierung oder Nichtinanspruchnahme
(1) Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hostels. Ohne Zustimmung ist der volle Preis auch bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen zu bezahlen. Stornofristen werden insbesondere bei Gruppen grösser 8 Personen individuell getroffen.
(2) Eine Stornierung der gebuchten Leistungen ist 48h vor dem Anreisetag generell ausgeschlossen.
(3) Sofern ein kostenfreier oder geminderter Rücktritt schriftlich vereinbart wurden, kann der Kunde diesen bis zum vereinbarten Termin in Anspruch nehmen.
(4) Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Betten, sowie eingesparte Aufwendungen werden aufgerechnet.
(5) Es steht dem Hostel frei, vertraglich vereinbarte Vergütungen bei Nichtinanspruchnahme zu verlangen und den Abzug für ersparte Auswendungen zu pauschalisieren.
In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet mindestens 80% der vereinbarten Summe zu bezahlen. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Empfehlenswert für den Kunden ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§5 Rücktritt des Hostels
(1) Wird eine gemäß §3 Absatz 5 vereinbarte Vorrauszahlung nicht fristgemäß geleistet, ist das Hostel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Wird nach §4 Absatz 1 einem kostenfreien Rücktrittsrecht zugestimmt, gilt dies auch für das Hostel.
(2) Das Hostel ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
(2.1) höhere Gewalt oder andere fremdverschuldete Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
(2.2) das Hostel begründeten Anlass zur Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung, die Sicherheit, das Ansehen in der Öffentlichkeit oder den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Hostels zu zuordnen ist.
(2.3) Betten unter falscher, bzw. irreführenderAngabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person oder des Zwecks gebucht werden.
(3) Das Hostel hat den Kunden von der Ausübung seines Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen
(4) Anspruch des Kunden auf Schadenersatz besteht nicht bei vorgenannten Fällen.
§6 Zimmerbereitstellung, -rückgabe, -übergabe
(1) Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des Anreisetags zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12 Uhr, von persönlicher Habe des Kunden geräumt, zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hostel dem Kunden über den entstandenen Schäden hinaus, wegen Vertragsverletzung bis 18 Uhr 50% und ab 18 Uhr 100% des vollen, gültigen Logispreises in Rechnung stellen. Es steht dem Kundent frei dem Hostel nachzuweisen, daß ihm kein, oder geringerer Schaden entstanden ist.
(4)Individuelle Vereinbarungen über Ankunfts- bzw. Abreisezeiten sind schriftlich zu vereinbaren.
(5)Teil der AGB ist die Hausordnung des Hostel (siehe Anhang) in der jeweils gültigen Fassung.
§7 Haftung,Verjährung
(1) Das Hostel haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag.
(2) Ansprüch des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon Ausgenommen sind Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hostel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen und Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Eine Pflichtverletzung des Hostels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel auftreten wird das Hostel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen um Abhilfe zu schaffen und einen etwaigen Schaden gering zu halten.
(3) Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hostels, darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 2000,00 für Sachschäden und auf max. € 2500,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hostels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
(6) Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hostels beruhen.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels. Das Hostel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
The Pirate Hostel
Inh. Gerhard Stadelmann
Proskauerstrasse 20
10247 Berlin
Berlin, den 24.12.2008
Hausordnung
1. Macht was ihr wollt aber stört keine Anderen!
2. Ruhezeiten: Zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr und ab 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist auf Zimmerlautstärke zu achten! Bei Nichtbeachtung müssen wir leider von unserem Hausrecht gebrauch machen.
3. Schadenersatz: Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind sofort und in bar zu leisten.
4. Schlüssel: Für verlorene Schlüssel ist ein Schadensersatz von 20 Euro zu leisten.
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